Die Ausrufung der Republik am 9. November 1918 bedeute das Ende des Deutschen Kaiserreiches und die Geburtsstunde der Weimarer Republik. Im Folgejahr trat die erste demokratische Verfassung Deutschlands in Kraft. Nach einem Jahrzehnt voller politischer, ökonomischer und kultureller Spannungen ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg im Januar 1933 den Vorsitzenden der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) und „Führer“ der stärksten Reichstagsfraktion Adolf Hitler zum Reichskanzler. Umgehend und dauerhaft suspendierte die NSDAP wesentliche Teile der Weimarer Reichsverfassung durch das Ermächtigungsgesetz, darunter die Gewaltenteilung, die parlamentarische Kontrolle der Regierung sowie grundlegende Bürgerrechte.
Das nationalsozialistische Deutschland verursachte mit dem Überfall auf Polen den Zweiten Weltkrieg und verübte Menschheitsverbrechen in nie dagewesenem Ausmaß. Dieser forderte mindestens 60 Millionen Menschenleben, mehr als die Hälfte davon waren Zivilisten. Am Ende des Krieges konnten sich die vier Besatzungsmächte Sowjetunion, USA, Großbritannien und Frankreich nicht auf eine gemeinsame Nachkriegsordnung einigen. Die sich zuspitzenden Konflikte gipfelten 1949 in der Gründung zweier deutscher Staaten – der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der drei westlichen Besatzungszonen und der DDR auf dem sowjetisch besetzten Gebiet.
Bereits im April 1946 war auf Druck der sowjetischen Besatzungsmacht die Gründung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) durch die Zwangsvereinigung von Kommunistischer (KPD) und Sozialdemokratischer (SPD) Partei Deutschlands erfolgt. Mithilfe von Repressionen und Indoktrinierung konnte die SED ihren Führungsanspruch durchsetzen und auch in der Folge ihre Alleinherrschaft bis zum Herbst 1989 aufrechterhalten. Die in der Verfassung vorgesehenen demokratischen Grundrechte wurden dabei ausgehöhlt, freie Wahlen fanden nicht statt. 1953 kam es in Berlin zu Aufständen, die sich in der ganzen DDR ausbreiteten. Sie wurden durch sowjetisches Militär blutig niedergeschlagen.
Die Ausreise in westliche Länder war für DDR-Bürger illegal. Trotzdem war die Flucht in den 1950er Jahren noch möglich, wurde nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 durch die Verschärfung der innerdeutschen Grenzanlagen jedoch zur tödlichen Gefahr. Dennoch flohen zwischen 1945 und 1989 nahezu 5 Millionen Menschen aus der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR in die Bundesrepublik Deutschland. 72.000 wurden zwischen 1961 und 1989 wegen Fluchtversuchen inhaftiert. Mindestens 270 Menschen wurden an der Westgrenze der DDR erschossen oder durch Minen getötet. Hinzu kommen DDR-Flüchtlinge, die an der Westgrenze anderer Ostblockstaaten oder auf der Flucht zu Tode kamen und DDR-Soldaten, die beim Dienst an der innerdeutschen Grenze starben – insgesamt verloren mindestens 1.393 Menschen ihr Leben. Im Februar 1989 wurde Christ Gueffroy als letzter Mauertoter bei der Flucht erschossen.
Nach den Kommunalwahlen im Mai 1989 wurde die offensichtliche Wahlfälschung nachgewiesen, wodurch die SED-Führung weiter an Glaubwürdigkeit verlor. Die durch Michail Gorbatschows Reformpolitik in der Sowjetunion ausgelöste Hoffnung auf eine Reform des Systems war damit zerschlagen. Nach der Öffnung des Grenzzaunes zwischen Ungarn und Österreich im Sommer 1989 verließen über 50.000 Menschen die DDR. Parallel zu dieser Entwicklung begannen in zahlreichen Städten der DDR Demonstrationen mit zuletzt hunderttausenden Teilnehmern. Neben der Forderung nach Reisefreiheit demonstrierten die Menschen vor allem für die Gewährung demokratischer Grundrechte. Der Zusammenbruch der SED-Herrschaft war nach der Öffnung der Grenzübergänge nach West-Berlin am 9. November 1989 nicht mehr aufzuhalten. Am 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bei. Damit waren die beiden deutschen Staaten wieder vereint.